Brandschutz
Der Brandschutz im Hochbau unterliegt der jeweiligen Regelung der Landesbauordnung LBO. Hierbei können von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgaben vorliegen. Es sollte in Zweifelsfällen bei der örtlichen Baubehörde Auskunft eingeholt werden.
Bereiche mit höheren Brandschutzanforderungen sind häufig öffentliche Gebäude, wie Schulen, Krankenhäuser, Altenheime usw. und Bauteile, an denen das Überspringen von Bränden verhindert werden soll. In der Regel ist hier mit einem nicht brennbaren Dämmsystem zu arbeiten.
Wärmedämmverbundsysteme werden baurechtlich und brandschutztechnisch in ihrer Gesamtheit als ein Baustoff bzw. eine Bauart eingestuft und betrachtet. Hieraus resultiert der Verlust der Gesamtzulassung beim Einbauen von Komponenten, die nicht im System geprüft wurden.
Nachfolgend einige Detailausbildungen, die bei Hartschaumplatten mit einer Dämmstoffdicke größer 10 cm bis 30 cm, sowie bei Systemaufdopplungen, erforderlich werden.
Mineralwollstreifen, mit seitlichem Überstand mindestens 300 mm. Die Sturzunterseite ist ebenfalls mit Mineralwolle herzustellen.
Mineralwolleinfassungen bei Fassaden
(mehr als 10 cm Dämmung)
mit vorgesetzten Fenstern in der Dämmebene

Brandriegel

Ab einer Dämmstärke von 100 mm kann alternativ zur Sturzdämmung mit Mineralwollestreifen ein Gebäude umlaufender oder über die gesammte Fassadenfläche laufender PUR- oder Mineralwolle-Brandriegel nur für mineralischen Unterputz eingesetzt werden. Der Brandriegel muss innerhalb von 0,5 m ab Unterkante Fenstersturz eingesetzt werden.
